Der PCR-Test erkennt eine Infektion mit SARS-CoV-2 durch den Nachweis spezifischer RNA-Moleküle, die aus dem Genom des krankheitsverursachenden Coronavirus stammen. Das diagnostische Verfahren umfasst die Extraktion der Virus-RNA aus dem Nasen- und Rachenabstrich, die „Übersetzung“ der RNA in komplementäre DNA (cDNA) mittels reverser Transkription sowie die Amplifikation (Vermehrung) virusspezifischer cDNA mittels der Polymerasekettenreaktion (PCR). Der Nachweis von cDNA in der amplifizierten Probe zeigt, dass sich Viruspartikel im Rachenabstrich befunden haben und damit eine aktive Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt.“

Zum Zeitpunkt des Abstrichs kann beispielsweise eine Coronavirus-Infektion vorliegen. Der Rachen kann allerdings zu diesem Zeitpunkt noch nicht, bzw. nicht mehr von dem Virusbefall direkt betroffen sein. Ein PCR-Test mittels eines Rachenabstrich kann daher nicht zu 100 % eine Coronavirus-Infektion beweisend ausschließen. Die Test dienen lediglich der Risikoabwägung mit Coronaviren infiziert zu sein.

Somit könnten sie auch bei einem negativen Testergebnis ein infektiöser Überträger einer Coronavirusinfektion sein. Daher kann von uns keine Haftung oder Verantwortung hinsichtlich des Fortbestehens von Infektionsketten durch den von uns getesteten Patienten oder der Patientin erfolgen. Dieses gilt analog auch für Antigen-Schnelltests, da diese per se eine geringere Genauigkeit vorweisen als der PCR-Test, welcher den Goldstandard in der SARS-CoV-2 Diagnostik darstellt.

Ein positives Testergebnis, egal ob durch Antigen-Schnelltest oder durch PCR-Test, muß von uns an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden.

Hinsichtlich der Erfüllung von Anforderungen von Corona Testergebnissen bei der Vorlage z.B. bei Reisezielen, oder anderen Reiseveranstaltungen kann von uns keine Haftung übernommen werden, da viele Länder oder Institutionen hierfür über eigene Regularien verfügen. Wir bitten sie sich vorher zu informieren, ob unser Test dafür ausreichend ist.

Grundsätzlich stellt jede Testung eine Momentaufnahme dar und schließt somit jegliche Kausalitäten auf vorherige oder nachfolgende Testungen aus.

Dies gilt explizit für Fälle, in denen ein in unseren Testzentren positiver Befund ausgestellt wird, auf den ein zu einem späteren Zeitpunkt beauftragter Test durch das zuständige Gesundheitsamt oder auch freiwillig erfolgt, da die Viruslast, gemessen am CT-Wert, bereits in der Zwischenzeit vollständig oder nicht mehr nachweisbar abgebaut werden kann.